Beitragsordnung des Sportvereins djk Hiltrop-Bergen e.V

Stand: 24.04.2006

§ 1 Geltungsbereich
Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des Sportvereins djk Hiltrop-Bergen e.V.. Sonderbeiträge sind von dieser Beitragsordnung nicht berührt. Diese werden von den Mitgliederversammlungen der untergliederten Abteilungen eigenständig beschlossen und sind dem geschäftsführenden Hauptvorstand bei entsprechendem Beschluss der Abteilung und bei Veränderungen mitzuteilen.

§ 2 Mitgliedsbeiträge
Durch die Jahreshauptversammlung am 24.04.2006 wird die Höhe der Jahresbeiträge ab 24.04.2006 wie folgt festgelegt:
Beitragstabelle Beitrag € / Jahr

1. Einzelbeiträge
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr 66,--
Jugendliche vom 15. bis zum 18. Lebensjahr 37,--
Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr 29,--
Schüler, Studenten, Azubis bis zum 27. Lebensjahr
(mit jährlichem Nachweis, sonst automatisch Standardbeitrag) 42,--
Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Arbeitssuchende
(mit jährlichem Nachweis, sonst automatisch Standardbeitrag) 42,--
Passive Mitgliedschaft 42,--
Eltern / Kind Turnen 66,--

2. Familienbeitrag
Ehepaare mit Kind/ Kindern unter 18 Jahren 101,--
Ehepaare 120,--

3. Sonstige Kosten
Bearbeitungsgebühr (einmalig) 5,--
Beitragszahlung: separate Rechnung 5,--
Mahngebühren (pro Mahnung) 10,--
Rückbuchungsgebühren 5,--

§ 3 Bearbeitungsgebühr
Die einmalige Bearbeitungsgebühr beträgt 5,-- Euro je neuem Mitgliedsantrag im Lastschriftverfahren und 10,-- Euro je Mitglied bei Rechnungsstellung.

§ 4 Kosten
§ Sofern die im Lastschrifteinzug angegebene Bankverbindung nicht mehr besteht oder nicht über die notwendige Deckung verfügt und dieses nicht vor der Beitragserhebung mitgeteilt wurde, sind Rückbuchungsgebühren von 5,-- € zu zahlen.
§ Sofern die Zahlung nicht zu den unter § 5 genannten Zahlungsterminen eingegangen ist, wird eine Mahngebühr von 10,-- € erhoben.

§ 5 Zahlungstermine
Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschrift in der ersten Januarwoche für das laufende Geschäftsjahr eingezogen.

§ 6 Zahlungsweise
Alle Mitglieder, die nicht am Lasteinzugsverfahren teilnehmen, sind verpflichtet, selbständig und im Voraus ihren Jahresbeitrag in der 1. Januarwoche eines jeden Geschäftsjahres auf das Vereinskonto zu überweisen. Bei Aufnahme des Mitglieds innerhalb des laufenden Kalenderjahres / Geschäftsjahres, ist für jeden vollen Monat der Mitgliedschaft ein Zwölftel des Jahresbeitrages und die Bearbeitungsgebühr bei Aufnahme in den Verein sofort zu zahlen. Rückständige Beitrage können nach zweimaliger schriftlicher Mahnung auf Kosten des säumigen Mitgliedes auf dem Rechtswege im ordentlichen Mahnverfahren eingefordert werden.

§ 7 Abweichen von der Beitragsordnung
Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, in besonderen, einzelnen und begründeten Ausnahmefällen von der festgesetzten Beitragshöhe abzuweichen.
Eine Mitteilung über solche Entscheidungen über den geschäftsführenden Vorstand hinaus erfolgt nicht.

§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 24.04.2006 in Kraft.
Änderungen oder Ergänzungen der Beitragsordnung müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die Festlegung dieser Beitragsordnung erfolgte durch die Jahreshauptversammlung des Sportvereins djk Hiltrop-Bergen e.V. am 24.04.2006. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.

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